Produktbedingungen
E-IT-S ControlHub AGB und Endnutzer-Lizenzbedingungen
Version v0.6
1. Anbieter, Geltung und Vertragsgrundlagen
Diese Bedingungen gelten ausschliesslich für Kunden, die E-IT-S ControlHub für eine gewerbliche, berufliche oder behördliche Tätigkeit erwerben. Sie gelten nicht für Verbraucher oder private Nutzung, sofern dies nicht separat schriftlich vereinbart wird.
Anbieter ist E-IT-SOLVING GmbH. Mitarbeitende und andere berechtigte Nutzer handeln im Verantwortungsbereich des Kunden. Wer diese Bedingungen für einen Kunden akzeptiert, bestätigt seine Vertretungsbefugnis.
Ausdrücklich individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen vor. Danach gehen produktspezifische Angaben in Auftragsbestätigung oder Lizenzschein diesen allgemeinen Bedingungen vor. Angebot, Vertrag und Wartungsvereinbarung ergänzen sie. Lizenzschlüssel, Lizenzdatei und Aktivierung setzen den vereinbarten Umfang technisch um, erweitern ihn aber nicht.
Die im Installer angezeigte und lokal mitgelieferte Fassung wird für diese Installation akzeptiert. Die versionierte Online-Fassung ist eine zusätzliche Kopie. Eine neuere Online-Fassung gilt nicht rückwirkend; sie gilt nur, wenn sie in einen späteren Vertrag, eine Verlängerung oder ein Update einbezogen und vom Kunden akzeptiert wird.
Die Sprachfassungen sollen inhaltlich übereinstimmen. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgeblich, soweit keine individuell ausgehandelte Vereinbarung oder zwingendes Recht entgegensteht.
2. Lizenzmodell und Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Systeme, Nutzer, Funktionen und die vereinbarte Dauer.
Möglich sind insbesondere:
- ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die bezeichnete Produktversion,
- eine Laufzeit- oder Abo-Lizenz,
- eine Test-/Demo-Lizenz oder
- eine projektbezogene Sonderlizenz.
Ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht umfasst keine künftigen Produktversionen, Updates, Wartung oder Support, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde darf die für den bestimmungsgemässen Betrieb notwendigen Programmkopien und eine gesetzlich zulässige Sicherungskopie erstellen.
Im Übrigen ist die Nutzung auf eigene interne Geschäftszwecke beschränkt. Übertragung, Vermietung, Unterlizenzierung, Hosting für Dritte oder Einsatz als Managed Service für Dritte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
3. Installation, Aktivierung und Betrieb
E-IT-S ControlHub darf auf den vereinbarten Systemen installiert und genutzt werden.
Je nach vereinbartem Lizenzmodell können Online- oder Offline-Aktivierung, eine Geräte- oder Installationsbindung und wiederkehrende Lizenzprüfungen erforderlich sein. Dabei anfallende Aktivierungs- und Supportdaten werden nach den anwendbaren Datenschutzhinweisen verarbeitet.
Der Kunde ist für eine geeignete Systemumgebung, Benutzerrechte, Netzwerkzugang, Firewall-Regeln, Zertifikate, Speicherplatz, Service-Konten und kompatible Drittsoftware verantwortlich.
E-IT-S ControlHub kann als lokale Anwendung, Weboberfläche oder Windows-Service betrieben werden und mit Management-Servern, XProtect-/Gateway-Systemen, Kamera- und Konfigurationsdaten sowie lokalen Lizenzdiensten interagieren.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Funktionen von E-IT-S ControlHub je nach verwendeter Funktion Konfigurationen bestehender Systeme lesen, erstellen, ändern, überschreiben oder löschen können. Solche Änderungen können Auswirkungen auf den Betrieb des bestehenden Zielsystems haben.
4. Produktive Daten, Konfigurationsbackup und Mitwirkungspflichten
4.1 Zwingendes Konfigurationsbackup vor Änderungen
Vor jeder Installation, jedem Update sowie vor jeder Schreib-, Änderungs-, Lösch-, Import-, Migrations-, Service-, Zertifikats-, TLS-, Lizenz- oder sonstigen Konfigurationsaktion mit E-IT-S ControlHub muss der Kunde ein vollständiges, aktuelles und rückspielbares Konfigurationsbackup des betroffenen Systems erstellen.
Dies gilt insbesondere für Änderungen an:
- Management-Server-Konfigurationen,
- Kamera- und Geräte-Konfigurationen,
- Gateway-Konfigurationen,
- Benutzer-, Rollen- und Berechtigungsdaten,
- Lizenzinformationen,
- TLS- und Zertifikatskonfigurationen,
- Service-Konfigurationen,
- Datenbanken,
- System- und Applikationskonfigurationen sowie
- anderen durch E-IT-S ControlHub erreichbaren oder veränderbaren Einstellungen.
Das Konfigurationsbackup muss vor Durchführung der betreffenden Aktion erstellt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das Backup:
1. vollständig ist,
2. dem aktuellen Zustand des Systems entspricht,
3. auf einem geeigneten und vom betroffenen System unabhängigen Speicher abgelegt ist und
4. tatsächlich wiederhergestellt werden kann.
Soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, muss der Kunde die Wiederherstellbarkeit des Backups vorgängig prüfen.
Ist kein vollständiges und rückspielbares Konfigurationsbackup vorhanden, darf der Kunde keine Funktion von E-IT-S ControlHub ausführen, welche bestehende Systemkonfigurationen verändern kann.
4.2 Test vor produktiven Änderungen
Soweit verhältnismässig und technisch möglich, soll der Kunde Änderungen zuerst in einer Test-, Staging- oder vergleichbaren nicht produktiven Umgebung prüfen.
Der Kunde entscheidet über sämtliche Aktionen, die seine Management-, Kamera-, Gateway-, Lizenz-, TLS-, Service-, Datenbank- und sonstigen Konfigurationsdaten oder Systeme betreffen, und stellt die dafür erforderlichen Berechtigungen bereit.
4.3 Verantwortung des Kunden für bestehende Systeme
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die vorgängige Sicherung seiner bestehenden Konfiguration,
- die Prüfung der vom Produkt vorgeschlagenen oder ausgeführten Änderungen,
- die Verfügbarkeit geeigneter Wiederherstellungsverfahren,
- die korrekte Bedienung der Software und
- die Eignung seiner Systemumgebung.
Führt der Kunde trotz fehlendem, unvollständigem, veraltetem oder nicht wiederherstellbarem Backup Änderungen an einem produktiven System durch, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Schäden, die nachweislich durch eine Kundenanweisung, eine ungeeignete Kundenumgebung, Fehlbedienung, unzureichende Berechtigungen, Drittsoftware, bestehende Fehlkonfigurationen oder fehlende beziehungsweise nicht wiederherstellbare Backups mitverursacht wurden, werden nach den gesetzlichen Regeln über Verursachung und Mitverschulden beurteilt.
Abschnitt 10 bleibt vorbehalten.
5. Unzulässige Nutzung und gesetzliche Rechte
Untersagt sind insbesondere:
- die Umgehung von Lizenzmechanismen,
- die Überlassung an nicht berechtigte Dritte,
- unbefugte Vervielfältigung,
- rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung sowie
- das Entfernen von Schutz- oder Urheberrechtsvermerken.
Verbote von Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung gelten nicht, soweit zwingendes Recht dies erlaubt, insbesondere für die Herstellung der Interoperabilität, oder soweit die Lizenz einer Drittkomponente entsprechende Rechte gewährt.
Dabei gewonnene Informationen dürfen nur für den gesetzlich oder vertraglich erlaubten Zweck verwendet werden.
Gesetzlich zulässige Sicherungskopien bleiben erlaubt.
6. Updates, Wartung und Support
Updates, Wartung, Fehlerkorrekturen, neue Versionen, Reaktionszeiten und Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
Die technische Verfügbarkeit eines Downloads oder Updates begründet keinen Anspruch.
Sicherheits- oder Fehlerkorrekturen können technische Voraussetzungen, eine Neuinstallation oder eine Migration erfordern.
Vor der produktiven Einspielung muss der Kunde die Eignung für seine Umgebung prüfen und das gemäss Abschnitt 4 vorgeschriebene vollständige und rückspielbare Konfigurationsbackup erstellen.
7. Datenschutz und lokale Speicherung
E-IT-S ControlHub kann lokal Konfiguration, Logs, Datenbanken, Lizenzstatus, Aktivierungsdaten, Management-Server-Informationen, TLS-Material, Secrets, technische Diagnose-, Cache- und Arbeitsdaten speichern.
Je nach Einsatz können personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Für Daten, die der Kunde in seiner Umgebung verarbeitet, bestimmt der Kunde Zweck und Mittel der Verarbeitung und ist für Rechtsgrundlage, Information der Betroffenen, Zugriffsrechte, Aufbewahrung und Löschung verantwortlich.
Der Anbieter bearbeitet solche Daten nur dann als Auftragsbearbeiter, wenn dies separat vereinbart ist und er dokumentierte Weisungen erhält.
Soweit der Anbieter Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien, soweit gesetzlich erforderlich, eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab.
Im Übrigen trägt jede Partei die Verantwortung für ihre eigene Datenbearbeitung.
Aktivierungs- und Supportdaten richten sich nach den anwendbaren Datenschutzhinweisen.
Secrets, Zugangsdaten, private Schlüssel und personenbezogene Daten dürfen nicht unverschlüsselt in Support-Tickets, E-Mails, Screenshots oder Log-Ausleitungen übermittelt werden.
8. Drittkomponenten
Die Software kann Drittkomponenten, Open-Source-Komponenten, Runtime-Bibliotheken oder Kommandozeilenwerkzeuge enthalten.
Hinweise und Pflichten stehen in THIRD_PARTY_NOTICES.md und der produktbezogenen Lizenzdokumentation.
Für jede Drittkomponente gelten deren eigene Lizenzbedingungen. Widersprechen diese Bedingungen einer Drittkomponentenlizenz, hat die Drittkomponentenlizenz für die betreffende Komponente Vorrang. Dies ändert die Rechte am proprietären Teil von E-IT-S ControlHub nicht.
Rechte, welche eine Drittkomponentenlizenz insbesondere zum Austausch, zur Änderung oder zur Fehlersuche mittels Reverse Engineering gewährt, werden durch diese EULA nicht eingeschränkt.
Externe Webseiten, Downloads, Herstellerdienste und Drittangebote unterliegen den Bedingungen und Datenschutzhinweisen des jeweiligen Anbieters.
Produkt-, Hersteller-, Firmen-, Software- und Plattformbezeichnungen Dritter können Marken oder anderweitig geschützte Bezeichnungen ihrer jeweiligen Inhaber sein. Ihre Nennung begründet keine gesellschaftsrechtliche, vertragliche oder sonstige Verbindung zwischen dem jeweiligen Rechteinhaber und E-IT-SOLVING GmbH, soweit dies nicht ausdrücklich angegeben wird.
9. Gewährleistung
Massgeblich ist der ausdrücklich vereinbarte Leistungsumfang.
Soweit nicht ausdrücklich zugesichert, besteht keine Garantie für:
- einen besonderen, nicht vereinbarten Zweck,
- ununterbrochene Verfügbarkeit,
- vollständige Fehlerfreiheit,
- Kompatibilität mit jeder Kundenumgebung oder
- die unveränderte Funktionsfähigkeit eines bestehenden Systems nach kundenseitig veranlassten Konfigurationsänderungen.
Produktbeschreibungen und Dokumentation sind keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
Der Kunde muss E-IT-S ControlHub vor produktiver Nutzung angemessen in seiner Umgebung testen.
Zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
10. Haftung
10.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nur für direkte, durch eine Vertragsverletzung verursachte und bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere:
- entgangenen Gewinn,
- Produktions- und Betriebsunterbrüche,
- Nutzungsausfall,
- entgangene Einsparungen,
- Ansprüche Dritter,
- Wiederherstellungs- und Rekonstruktionsaufwand sowie
- Daten- und Konfigurationsverluste.
10.2 Schäden an bestehenden Systemkonfigurationen
E-IT-S ControlHub kann auf ausdrückliche Veranlassung des Kunden Änderungen an bestehenden Systemen und Konfigurationen durchführen.
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Beschädigung, Veränderung, Überschreibung, Löschung oder sonstige Beeinträchtigung einer bestehenden System-, Management-, Kamera-, Gateway-, Lizenz-, Datenbank-, Service-, TLS-, Zertifikats- oder sonstigen Konfiguration, sofern der Kunde vor Durchführung der betreffenden Änderung nicht das gemäss Abschnitt 4 vorgeschriebene vollständige, aktuelle und rückspielbare Konfigurationsbackup erstellt hat.
Dies gilt insbesondere auch für:
- den vollständigen oder teilweisen Verlust einer Konfiguration,
- Fehlkonfigurationen,
- nicht mehr startende oder nicht mehr erreichbare Dienste,
- den Verlust von Geräte-, Kamera-, Benutzer-, Rollen- oder Berechtigungseinstellungen,
- Kommunikationsunterbrüche zwischen Systemkomponenten,
- beschädigte Zertifikats- oder TLS-Konfigurationen,
- fehlerhafte Datenbank- oder Servicekonfigurationen und
- erforderliche Neuinstallation, Rekonfiguration oder Wiederherstellung des betroffenen Systems.
Hat der Kunde entgegen Abschnitt 4 kein ausreichendes und wiederherstellbares Backup erstellt, trägt er die daraus resultierenden Wiederherstellungs-, Rekonstruktions-, Neuinstallations-, Konfigurations- und Ausfallkosten selbst, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 Haftung bei vorhandenem Backup
Auch bei vorhandenem Backup haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, nicht für vermeidbaren zusätzlichen Wiederherstellungsaufwand, soweit dieser darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde:
- das Backup nicht oder verspätet einspielt,
- von empfohlenen Wiederherstellungsmassnahmen abweicht,
- nach Erkennen eines Fehlers weitere Änderungen vornimmt oder
- die Wiederherstellung durch eigene oder durch Dritte ausgeführte Eingriffe erschwert.
Eine Mitverursachung des Kunden wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
10.4 Haftungsobergrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden insgesamt begrenzt:
- bei Laufzeit- oder Abonnementlizenzen auf die vom Kunden für die betroffene Software während der letzten zwölf Monate vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses bezahlte Vergütung;
- bei zeitlich unbefristeten Lizenzen auf den vom Kunden für die betroffene Softwarelizenz bezahlten einmaligen Lizenzpreis.
Bestehen mehrere gleichartige Schadensereignisse aus derselben Ursache, gelten sie als ein einheitliches Schadensereignis.
10.5 Zwingende Haftung
Keine Haftungsbeschränkung oder kein Haftungsausschluss dieser Bedingungen gilt bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Personenschäden,
- zwingender Produkthaftung oder
- anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Diese Haftungsregelungen gelten für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
11. Beendigung und Deinstallation
Mit Ablauf oder Beendigung des Nutzungsrechts muss der Kunde die Nutzung einstellen und Programmkopien entfernen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrung oder abweichende Vereinbarung besteht.
Eine Aufbewahrung erlaubt keine weitere Nutzung.
Lokale Betriebsdaten, Konfiguration, Logs, Datenbanken, Lizenzstatus und Secrets können ohne ausdrückliche Löschbestätigung nach der Deinstallation erhalten bleiben.
Der Kunde ist für Export, gesetzeskonforme Aufbewahrung, sichere Löschung und den Umgang mit verbleibenden Zugangsdaten verantwortlich.
Erforderliche Lizenz- und Vertragsnachweise dürfen im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Umfang aufbewahrt werden.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit nach nationalem und internationalem zwingendem Recht zulässig, der Sitz des Anbieters.
Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Diese Bedingungen bilden zusammen mit den in Abschnitt 1 genannten Vertragsunterlagen die Grundlage der Softwarenutzung.
Regelungen, die ihrem Zweck nach fortgelten müssen, insbesondere zu Nutzungsrechten, Datenschutz, Drittkomponenten, Haftung, Beendigung, Rechtswahl und Gerichtsstand, gelten nach Ende des Nutzungsrechts fort.